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May '12



Realitätsverlust

with 9 Comments

GAU um GAU sucht das Internet heim. Nachdem mal wieder abmahnwütige Anwälte über einen Teil des deutschen Internet hergefallen sind, marschiert nun hintendrein das Hamburger Landgericht und schlägt die Bresche für die nächsten Anwaltlichen Raubzüge und sorgt dafür das es bald keine Plattformen zum freien Austausch geben wird, weil es sich keiner mehr leisten kann das Risiko zu tragen.


Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen.

heise ticker


und mehr noch


Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

heise ticker


Besonders gefährliche Einrichtung.. ahja.

"Vorsicht, ich habe hier ein geladenes Forum und ich fürchte mich nicht es zu benutzen..."


Die Formulierung des Urteils dürfte jedem privaten Forum den Hals brechen, denn das sind nun mal keine Geschäftsbetriebe sondern einfach nur offene Plattformen zum Austausch. Also Adios Selbsthilfeforen, adios kleine Interessenforen zu welchen Themen auch immer. Adios Blog-Kommentarfunktion.

Man kann nur hoffen das Heise Erfolg mit der Revison hat. Bis dahin stehen wohl alle Foren-Betreiber mit einem Bein im Knast oder dem wirtschaftlichen Ruin.


Weiterlesen bei Spreeblick, IT&W, aber vor allem dem Lawblog das das ganze nicht auf private Foren übertragbar sieht, sondern nur auf solche die in den reaktionellen Kontext von Internetangeboten (wie Heise) eingebunden sind. Ob das die potentiellen Abmahner genauso sehen, wage ich erst mal zu bezweifeln. Abmahnfluten wird es geben, meiner Ansicht nach.

Posted by Mela Eckenfels

04/19/2006 at 12:39:32

Posted in Internet

2654 hits
Last modified on 2006-04-20 17:06


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9 Comments to Realitätsverlust

  1. Irgendwo im GG steht 'Eine Zensur findet nicht statt'. Wenn ich dann mit Husten fertig bin, frage ich mich, wann die Betreiber von Wikis dran sind weil sich irgendwelche Deppen da als User einloggen und Quark verbreiten. Und ich werde sehr sehr nachdenklich ob es sich bei derlei Rechtsprechung noch jemand leisten kann und will, die vielgepriesene Meinungsfreiheit und das "demokratische "Internet auf die eigene Kappe zu nehmen.

    Wie gesagt, eine Zensur findet nicht statt... da lobe ich mir den hamburgischen Datenschutzbeauftragten, der einen anonymen Internetzugang für Bürger fordert, glatt doppelt.

    Ishtar

    19 Apr 06 at 12:58

    Reply

  2. Naja, im GG steht nicht nur 'Eine Zensur findet nicht statt.', sondern auch, wann die freie Meinungsäußerung ihre Schranken findet. Das ist ja auch garnicht das Problem, sondern vielmehr die Frage, wer alles zur Verantwortung gezogen wird. Und daß Heise dafür verantwortlich ist, daß jemand im Forum Unsinn schreibt, nunja, die Argumentation ist nicht völlig von der Hand zu weisen, erschließt sich mir aber nicht wirklich.

    SatlanK

    19 Apr 06 at 15:21

    Reply

  3. Es geht vor allem auch drum das es bisher vollkommen ausreichte von einem Misbrauch im Forum in Kenntnis gesetzt zu werden und dann zu reagieren. Auf diese Art handelt heute eigentlich jeder Forenbetreiber oder Blogger der seine Kommentare kontrolliert.

    Das Urteil setzt die Betreiber aber in die Pflicht die Inhalte ständig zu überwachen, 24 h rund um die Uhr. Das läuft darauf hinaus das alle Beiträge erst einmal eine redaktionelle Prüfung durchlaufen müssen, was selbst mit sehr sehr viel Personal eine irre Arbeit ist (jedenfalls bei solch großen Plattformen wie Heise) und kleinere Plattformen haben gar nicht die Möglichkeiten dem nachzukommen.

    Mela

    19 Apr 06 at 15:26

    Reply

  4. Es ist natürlich auf den ersten Blick ziemlich unsinnig, diese Anforderungen an die Betreiber zu stellen. Und ob diese Bestand haben, wird wohl noch zu klären sein. Nur wenn es scheinbar für presseartige Verbreitungswege besondere Auflagen gibt (die auch durchaus in Printmedien sehr sinnvoll sind), dann ist das halt erstmal so. Inwieweit das auch auf Onlineforen bzw. Kommentarfunktionen von Blogs anzuwenden ist.. keine Ahnung.

    Nicht, daß hier ein falscher Eindruck entsteht: In meiner Auffassung ist das ein ziemlich unverständliches Urteil, das von Unkenntnis der Webkultur zeugt, und ich hoffe, daß es keinen Bestand hat, aber Gerichte können (glücklicherweise) ja nicht einfach irgendwas erfinden, sondern müssen anhand vorhandener Gesetze entscheiden.

    SatlanK

    19 Apr 06 at 16:23

    Reply

  5. Ich glaube das trifft die Problematik im Kern. Die freie Meinungsäußerung ist bedroht.

    Wie soll ich meine freie Meinung finanzieren (mal von nicht verfassungskonformen Meinungen abgesehen)? Wenn diese dann von einer Kanzlei, abgemahnt wird (für nur 1999,00 Euro), kann ich doch schon zu machen - ob Blog, Forum oder ähnliches.

    Ich erinnere mich dabei an die Allianz Klagewelle, die alle Webadressen mit dem Hauch von Alli aufs Korn nahm. Da konnten die Domaineigner noch soviel Recht haben.

    Das ist wie beim Pokern. Ich kann noch so ein tolles Blatt haben. Wenn mein Gegenspieler den Einsatz erhöht und ich nicht mitgehen kann bin ich raus.

    jÖrg

    19 Apr 06 at 17:29

    Reply

  6. "Man kann nur hoffen das Heise Erfolg mit der Revison hat."

    Es wird keine Revision gegen das Urteil geben, vgl § 542 Abs. 2 ZPO. Das (besser: ein) in Frage kommende Rechtsmitte ist die Berufung zum OLG Hamburg. Danach kommt nichts mehr außer dem Bundesverfassungsgericht (was in den Details heftig umstritten ist).

    Grüße
    Dominik

    Dominik Boecker

    19 Apr 06 at 18:18

    Reply

  7. Besondere Magenschmerzen bei dem ganzen macht mir eben auch die Bemerkung mit der "besonders gefährlichen Einrichtung"

    Ein Ort an dem sich Menschen frei austauschen können ist eine besonders gefährliche Einrichtung. Wie kommt man bitte auf sowas? Ist dann auch jede Kneipe eine besonders gefährliche Einrichtung und ich muss dafür Sorge tragen das meine Gäste nicht an einem der Tische eine Verabredung zu einer Straftat treffen?

    Mela

    20 Apr 06 at 06:21

    Reply

  8. Juristen natürlich :-)

    Im Ernst: Natürlich ist auch eine Kneipe eine "besonders gefährliche Einrichtung", ähnlich verhält es sich mit Autos und Haustieren...

    Inhaltlich halte ich eine 24/7 Überwachungspflicht für eine sehr übertriebene Anforderung. Richtig wäre es wohl nach Art der Einrichtung und dem Betreiber zur Verfügung stehenden Mitteln abzustufen. Aber dass alles mögliche als "zu überwachende Gefahrenquelle" angesehen wird ist täglich Brot der Zivilgerichte.

    Loxia

    20 Apr 06 at 16:10

    Reply

  9. Kein Wunder das die in Arbeit ersaufen.

    Mela

    20 Apr 06 at 17:06

    Reply

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